Begriffsbestimmung
1.1. Irie Holiday Tours Ltd. ist ein lizenzierter Reiseveranstalter.
1.2 Die Tätigkeit von Irie Holiday Tours Ltd. umfasst das Zusammenstellen von Reisebausteinen und Paketreisen, sowie die Durchführung
auf Jamaika.
Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
2.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Irie Holiday Tours Ltd. den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Irie Holiday Tours Ltd. für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2 Die Buchung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Irie Holiday Tours Ltd. bestätigt den Eingang der Buchung
auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
2.3 Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch Irie Holiday Tours Ltd. zustande. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss übermittelt Irie Holiday Tours Ltd. dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung auf elektronischem Weg.
2.4 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Irie Holiday Tours vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Irie
Holiday Tours Ltd. vor, an das er für die Dauer von zehn 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Irie
Holiday Tours Ltd. die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Kann ein Angebot aufgrund von Vorgaben der Leistungserbringer nur für eine kürzere Zeit reserviert
werden, muss Irie Holiday Tours Ltd. den Kunden darauf explizit hinweisen.
2.5 Leistungsträger (z.B. Tourveranstalter vor Ort, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Irie Holiday Tours Ltd. nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von
Irie Holiday Tours hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.6 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Irie Holiday Tours Ltd. herausgegeben werden, sind für Irie
Holiday Tours und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich.
2.7 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Bezahlung
3.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor
Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Irie
Holiday Tours Ltd. berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.3 zu belasten.
3.3 Zahlungen müssen vom Kunden an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Kreditkarten werden nicht
akzeptiert.
Leistungsänderungen
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und von Irie Holiday Tours Ltd. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
4.2 Irie Holiday Tours Ltd. ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des
Änderungsgrundes zu informieren.
4.3 Bei Überbuchungen oder Schließungen von Hotels, Sehenswürdigkeiten, Restaurants u.a. wird im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort
versucht, ein gleichwertiges Ersatzangebot zu finden.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Irie Holiday Tours Ltd. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich und schriftlich per E-Mail nach der Erklärung von Irie Holiday Tours Ltd. über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise
diesem gegenüber geltend zu machen.
Preiserhöhung
5.1 Nach Abschluss des Reisevertrages sind Preisanpassungen lediglich im Fall der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages
eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Beherbergungskosten oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang
möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Irie Holiday Tours Ltd. hat den Gast unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen
hiervon zu unterrichten. Eine Preisänderung, die ab dem 20. Tag vor Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam.
5.2 Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Reisegast berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Irie Holiday Tours Ltd. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Irie Holiday Tours Ltd. über die Preiserhöhung dieser gegenüber schriftlich geltend zu
machen.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Irie Holiday Tours Ltd. auf
elektronischem Weg per E-Mail zu erklären. Ein Nachweis über die Rücktrittserklärung ist bis 1 Monat nach Reisebeginn vom Kunden in Evidenz zu halten, um Ansprüche geltend zu
machen.
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Irie HolidayTours Ltd., soweit der Rücktritt
nicht von Irie Holiday Tours Ltd. zu vertreten ist, oder kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Irie Holiday
Tours Ltd. Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3 Irie Holiday Tours Ltd. hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt
berechnet:
a) bis 40 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
b) vom 39. bis 31. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
c) vom 30. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
d) vom 2. Tag bis zum Reisebeginn 85% des Reisepreises
e) bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
6.4 Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eventuelle
anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Umbuchungen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Irie Holiday Tours Ltd. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Irie Holiday Tours Ltd. kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Irie Holiday Tours Ltd. wird sich um Erstattung der
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen oder Vertragsbestimmung mit dem lokalen Leistungsträger entgegenstehen.
Rücktritt durch Irie Holiday Tours
9.1 Irie Holiday Tours Ltd. kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 35. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Irie Holiday Tours Ltd. unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund
nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9.2 Irie Holiday Tours Ltd. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung
von Irie Holiday Tours Ltd. den Vertrag nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Irie
HolidayTours Ltd., so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Rücktritt wegen höherer Gewalt / Rückbeförderung
10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Irie Holiday Tours Ltd. als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
10.2 In diesem Fall kann Irie Holiday Tours Ltd für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
des Reisepreises verlangen.
10.3 Irie Holiday Tours Ltd. ist unter keinen Umständen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für eine Rückbeförderung des Reisenden
zu treffen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden zur Gänze zu tragen. Dies gilt ebenfalls für Mehrkosten aufgrund höherer Gewalt, welche dem Reisenden zur Last fallen – z. B.
Mehrkosten aufgrund von Hotelumbuchungen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Irie Holiday Tours
Ltd. einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, Irie Holiday Tours erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er Irie Holiday Tours Ltd. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Irie Holiday Tours Ltd. verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Irie Holiday Tours Ltd. erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Irie Holiday Tours Ltd. haften nicht für Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen. Es wird empfohlen, diese
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
11.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Irie Holiday Tours Ltd. zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Voucher für Ausflüge,
Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Irie Holiday Tours Ltd. mitgeteilten Frist erhält.
11.5 Folgeleistungen der Sicherheitsaufforderungen
Der Kunde ist verpflichtet, bei als Abenteuer- oder Trekkingreisen gekennzeichneten Reisen, den Sicherheitsaufforderungen, der
von Irie Holiday Tours Ltd. oder dessen Vertretern, benannten Reiseleitern, Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung entfällt jegliche Art von Schadenersatzansprüche gegenüber dem lokalen
Leistungsträger.
Beschränkung der Haftung
Irie Holiday Tours Ltd.haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich an lokale
Leistungsträger vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Beherbergungsleistungen, Restaurantleistungen, sportliche Aktivitäten).
Schadenersatzansprüche müssen direkt bei dem lokalen Leistungsträger geltend gemacht werden.
Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
war.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Irie Holiday Tours Ltd. wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten.
15.3 Irie Holiday Tours Ltd. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf sämtliche Beziehungen zwischen Irie Holiday Tours Ltd. und dem Kunden kommt ausschließlich jamaikanisches Recht zur Anwendung. Als
Gerichtsstand gilt Kingston, Jamaika.
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der individuellen Vereinbarungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchführbar
erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB und der individuellen Vereinbarungen nicht beeinträchtigt werden. Die ungültige, unwirksame oder
unerfüllbare Bestimmung soll durcheine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung ersetzt werden, welche inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.